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Heumilch g.t.S.

Die Herstellung von Heumilch kommt gänzlich ohne vergorene Futtermittel wie Silage aus – stattdessen wird auf eine ursprüngliche Fütterung auf Heubasis gesetzt.

Die Eintragung der Heumilch als “garantiert traditionelle Spezialität”, kurz g.t.S.,  wurde von der ARGE Heumilch Österreich erreicht. Die rechtliche Basis zur Eintragung bildet die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/304 der Europäischen Kommission vom März 2016.

Der Standardhalter für Heumilch ist die ARGE Heumilch mit Sitz in Tirol, die auch das gesamte Zertifizierungsprogramm erstellt hat.

Die Kontrolle und Zertifizierung von “garantiert traditionellen Spezialitäten” unterliegt der Akkreditierung. BIOS ist für die Durchführung von Heumilch-Kontrollen akkreditiert und führt Heumilch-Kontrollen bei landwirtschaftlichen Betrieben und Verarbeitern (Molkereien und Käsereien) österreichweit durch (siehe BIOS-Zertifizierungssystem).

Aktuelle und weiterführende Informationen zu den Heumilch-Zertifizierungsprogrammen für Rind, Schaf und Ziege sind bei der ARGE Heumilch Österreich abrufbar.

Für eine Zertifizierung als Projekt (z.B Milchgenossenschaft, Käserei, Molkerei) ist ein eigener Heumilchkontrollvertrag notwendig. Dies gilt auch für landw. Einzelproduzenten mit Direktvermarktung von Heumilchprodukten. Diese werden dann auch auf der Homepage der ARGE Heumilch gelistet. Informationen zu Antragstellung, Zertifizierung und Kosten der Heumilchkontrolle durch BIOS (für Bio und konventionelle Betriebe) erhalten Sie direkt im BIOS-Büro.