Biologische Lebensmittel bedeuten für viele KonsumentInnen, aber auch ProduzentInnen sowie Handels- und Gastronomiebetriebe einen wichtigen Beitrag zu einer vielfältigen, ökologischen und nachhaltigen Ernährung. Zertifizierte Lebensmittel bieten aber auch die Sicherheit, dass sie ohne den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide, gentechnisch veränderter Zutaten oder bedenklicher Zusatzstoffe hergestellt wurden.
Das Spektrum zertifizierter UnternehmerInnen reicht von Einzelunternehmern, kleinen Manufakturen und Gewerbebetrieben (z.B. Bäckereien, Fleischereien) bis hin zu Großhändlern und Industriebetrieben.
Folgende Tätigkeiten erfordern den Abschluss eines Bio-Kontrollvertrags und nachfolgend die Zertifizierung der hergestellten Produkte oder Tätigkeiten, sofern sie mit dem Hinweis auf biologisch/ökologisch erzeugte Zutaten oder Produkte gekennzeichnet oder geworben werden:
- Handel mit Bio-Lebensmitteln (Ausnahmen existieren in bestimmten Fällen für den Einzelhandel bei Abgabe im Beisein des Kunden), Bio-Futtermitteln und Bio-Saatgut
- Aufbereitung/Herstellung von Bio-Lebensmitteln, Bio-Futtermitteln und Bio-Saatgut
- Import von Bioprodukten aus Drittstaaten (siehe „Import“)
Diese Tätigkeiten sind EU-weit einheitlich in der Verordnung (EU) 2018/848 („EU-Bio-Verordnung“) geregelt. Details dazu finden Sie auch unter Info-Links und BIOS-Zertifizierungssystem.
Folgende Schritte sind auf dem Weg zur erfolgreichen Bio-Zertifizierung erforderlich:
- Abschluss des Bio-Kontrollvertrages: Fordern Sie telefonisch, per E-Mail oder direkt über unser Anfrage-Formular die Einsteiger-Unterlagen und -Formulare an. Das Vertragsverhältnis beginnt nach Übermittlung des ausgefüllten Kontroll-Vertrags (im Original) und Gegenzeichnung durch BIOS.
- Kontrollvorbereitung: Verwenden Sie unser Merkblatt Kontrollvorbereitung Biokontrolle, um die relevanten Dokumente (z.B. Betriebsdaten, Lieferanten-Zertifikate, Lieferscheine, Rechnungen, Produktionsaufzeichnungen, Rezepturen, Etikettenmuster etc.) vorzubereiten.
- Erstkontrolle: Unsere KontrollorInnen vereinbaren einen Termin zur Erstkontrolle in Ihrem Betrieb. Nach der Aufnahme der wichtigsten Betriebsdaten erfolgt die Kontrolle der relevanten Dokumente, ein Rundgang (möglichst bei laufender Produktion) durch die Verarbeitungs- und Lagerbereiche, die Prüfung der Kennzeichnung und eine Mengenfluss-Überprüfung der gehandelten oder verarbeiteten Bio-Lebensmittel.
- Kontrollergebnis und Zertifizierung: Nach der Bio-Kontrolle in Ihrem Betrieb erhalten Sie eine Zusammenfassung der Kontrollergebnisse und Ihr Zertifikat. Sind Auflagen zu erledigen, übermitteln Sie uns bitte zeitnah die geforderten Unterlagen und Informationen, um die Bio-Zertifizierung abschließen und das Bio-Zertifikat ausstellen zu können.
- Folgekontrollen: Nach der Erstanerkennung erfolgt eine jährliche Überprüfung, ob sämtliche Erfordernisse eingehalten und die Auslobung und Werbung in korrekter Weise durch den Betrieb durchgeführt werden.
Für Fragen zu Kosten, Ablauf, weiteren Standards & Zertifizierungen (z.B. Bio Austria, Demeter, AMA Genuss Region etc.) wenden Sie sich bitte an unsere MitarbeiterInnen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und übermitteln Ihnen die erforderlichen Unterlagen.