Bio-Lebensmittel aus Drittstaaten (=Nicht-EU-Länder, ausgenommen EFTA-Staaten) müssen für den Import/die Einfuhr nach Österreich ein besonderes Import-Verfahren durchlaufen. Ein Zukauf aus EU- und EFTA-Ländern (z.B. Deutschland, Liechtenstein) ist davon nicht betroffen.
Seit dem 01.01.2022 regeln die EU-BIO-Verordnung VO (EU) 2018/848 und dazugehörige Durchführungs-Verordnungen und delegierte Rechtsakte den Import von landwirtschaftlichen und/oder verarbeiteten Produkten aus Drittstaaten. Die Verwendung der für die Ausstellung von Import-Kontrollbescheinigungen erforderlichen Schnittstelle TRACES (Trade Control & Experts System) setzt den Abschluss eines Bio-Kontrollvertrags voraus.
Folgende Schritte sind auf dem Weg zur erfolgreichen Bio-Import-Zertifizierung erforderlich:
- Abschluss Bio-Kontrollvertrag: Fordern Sie bitte telefonisch, per E-Mail oder direkt über unser Anfrage-Formular die Einsteiger-Unterlagen und -Formulare zu „Import“ an. Das Vertragsverhältnis beginnt nach Übermittlung des ausgefüllten Import-Kontroll-Vertrags (im Original) und Gegenzeichnung durch BIOS. Wenn Sie biologische Waren nicht nur einführen, sondern auch weiterhandeln oder verarbeiten möchten, ist zusätzlich ein Verarbeiter-Kontrollvertrag erforderlich.
- Kontrollvorbereitung: Verwenden Sie unser Merkblatt Kontrollvorbereitung Biokontrolle, um die relevanten Dokumente (z.B. Betriebsdaten, Lieferanten-Zertifikate etc.) vorzubereiten.
- Erstkontrolle: Unsere KontrollorInnen vereinbaren einen Termin zur Erstkontrolle in Ihrem Betrieb. Nach der Aufnahme der wichtigsten Betriebsdaten erfolgt die Kontrolle der relevanten Dokumente und ggf. ein Rundgang durch Verarbeitungs- und Lagerbereiche. Der Import setzt ein gültiges EU-BIO-Zertifikat voraus, kann als erst nach der Erstkontrolle und Zertifikatsausstellung in die Wege geleitet werden.
- Kontrollergebnis und Zertifizierung: Nach der Bio-Kontrolle in Ihrem Betrieb erhalten Sie eine Zusammenfassung der Kontrollergebnisse und Ihr Zertifikat. Sind Auflagen zu erfüllen, übermitteln Sie uns bitte zeitnah die geforderten Unterlagen und Informationen, um die Bio-Zertifizierung abschließen und das Bio-Zertifikat ausstellen zu können.
- Folgekontrollen: Nach der Erstanerkennung erfolgt durch BIOS eine jährliche Überprüfung, ob sämtliche Erfordernisse eingehalten und die Auslobung und Werbung in korrekter Weise durch den Betrieb durchgeführt werden.
Details siehe auch BIOS-Zertifizierungssystem.
Weiterführende rechtliche Informationen und Dokumente finden Sie auf der Webseite des BAVG (Bundesamt für Verbrauchergesundheit).