Immer mehr Gastronomen und Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen (Betriebsküchen, Pflege- und Wohnheime, Schulen und Kindergärten etc.) setzen bewusst auf die Verwendung von Bio-Zutaten in der Küche. Wer biologische Lebensmittel einsetzt, möchte dies auch seinen Gästen, den Mitarbeitern, Bewohnern oder Eltern mitteilen.
Folgende Möglichkeiten stehen dafür zur Verfügung:
- Bio-Hinweis direkt in der Bezeichnung des Gerichtes (z.B. Bio-Lasagne oder Bio-Menü/Frühstück)
- Auslobung einzelner Bio-Zutaten bzw. Komponenten (z.B. Wir verwenden ausschließlich Bio-Kartoffeln bei unseren Gerichten, Rindsgulasch mit Bio-Semmelknödeln)
- Auslobung des Anteils an Bio-Zutaten am Gesamtanteil der landwirtschaftlichen Rohstoffe in der Küche (z.B. Es wird ein Mindestanteil von 25 % an Bio-Rohstoffen in der Küche eingehalten)
Seit 1. Juli 2009 muss sich jeder, der in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung auf biologische Zutaten/Gerichte/Komponenten hinweist oder damit wirbt, Bio-Zutaten in der Küche zu verwenden, auch von einer akkreditierten Kontrollstelle zertifizieren lassen. Die Bio-Kontrolle ist unabhängig von der Höhe des Bio-Anteils, erfolgt mindestens 1 x jährlich und wird nach der Erstkontrolle grundsätzlich unangekündigt durchgeführt.
Die Basis für die Bio-Zertifizierung stellt die Richtlinie „Landwirtschaftliche Produkte aus biologischer Produktion und daraus hergestellte Folgeprodukte (kurz: Richtlinie „Biologische Produktion“) gemäß § 13 EU-QuaDG dar.
Folgende Schritte sind auf dem Weg zur erfolgreichen Bio-Zertifizierung erforderlich:
- Abschluss des Bio-Kontrollvertrages: Fordern Sie bitte telefonisch, per E-Mail oder direkt über unser Anfrage-Formular die Einsteiger-Unterlagen und -Formulare an. Das Vertragsverhältnis beginnt nach Übermittlung des ausgefüllten Kontroll-Vertrags (im Original) und Gegenzeichnung durch BIOS.
- Kontrollvorbereitung: Verwenden Sie unser Merkblatt „Kontrollvorbereitung_Biokontrolle“, um die relevanten Dokumente (z.B. Betriebsdaten, Lieferanten-Zertifikate, Lieferscheine, Speiseplan, Rezepturen etc.) vorzubereiten.
- Erstkontrolle: Unsere KontrollorInnen vereinbaren einen Termin zur Erstkontrolle in Ihrem Betrieb. Nach der Aufnahme der wichtigsten Betriebsdaten erfolgt die Kontrolle der relevanten Dokumente, ein Rundgang (möglichst bei laufender Produktion) durch die Küche und Lagerbereiche, die Prüfung der Kennzeichnung und eine Überprüfung auf Plausibilität der eingesetzten Bio-Lebensmittel.
- Kontrollergebnis und Zertifizierung: Nach der Bio-Kontrolle in Ihrem Betrieb erhalten Sie eine Zusammenfassung der Kontrollergebnisse sowie Ihr Zertifikat. Sind Auflagen zu erledigen, übermitteln Sie uns bitte zeitnah die geforderten Unterlagen und Informationen, um die Bio-Zertifizierung abschließen und das Bio-Zertifikat ausstellen zu können.
- Folgekontrollen: Nach der Erstanerkennung erfolgt eine jährliche Überprüfung, ob sämtliche Erfordernisse eingehalten und die Auslobung und Werbung in korrekter Weise durch den Betrieb durchgeführt werden.
Details dazu finden Sie unter BIOS-Zertifizierungssystem. Für Fragen zu Kosten, Ablauf, weitere Standards & Zertifizierungen (z.B. BIO AUSTRIA, Gut zu Wissen, Öst. Umweltzeichen) wenden Sie sich bitte an unsere MitarbeiterInnen – gerne beantworten wir Ihre Fragen und übermitteln Ihne die erforderlichen Unterlagen.