Saatgutansuchen
Ist der Bezug bzw. Einsatz von biologischem Pflanz- bzw. Saatgut nicht möglich, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf konventionelles, unbehandeltes Saatgut bzw. Vermehrungsmaterial zurückgegriffen werden. In diesem Fall ist ein „Ansuchen für den Zukauf von konventionell, unbehandeltem Pflanzenvermehrungsmaterial“ an BIOS zu senden. Das Formular bieten wir in 2 Varianten an (händisch oder am PC auszufüllen):
HINWEIS: Wenn Pkt. b) zutrifft, kann das Ansuchen nur mit vorliegender Händler-Bestätigung bearbeitet werden!
Die Bearbeitung von Saatgutansuchen ist derzeit eine kostenlose Serviceleistung für die von BIOS kontrollierten Betriebe.
Für bestimmte Kulturen gilt eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nicht-biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial – für diese Kulturen ist daher kein Ansuchen erforderlich. Die Liste dieser Kulturen wird jährlich aktualisiert und ist auf der Webseite der AGES – Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit abrufbar.