Ab der neuen EU-Bio-Verordnung 2018/848 haben sich neue Zuständigkeiten und Anforderungen ergeben, über die wir laufend berichtet haben:
Anträge über den Tierzukauf sind elektronisch über VIS zu stellen
Anträge zur verkürzten Umstellungszeit von Flächen bei den Landesbehörden
Kennzeichnung der Flächen im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen über den Agrar-Atlas