Seit 1.1.2022 gilt die neue EU-Bio-Verordnung 2018/848 inklusive der zahlreichen Detail-Verordnungen (siehe dazu auch die Übersicht auf der KVG-Seite des Gesundheitsministeriums). Damit waren Anpassungen bei diversen Bio-Regelungen – von einzelnen Richtlinienpunkten bis zur Kontrolle und den Zertifikaten – erforderlich.
BIOS ist für alle Erzeugniskategorien (a-g) gemäß EU-Bio-Verordnung akkreditiert und damit für jeden Betriebstyp zugelassen.
Untenstehend finden Sie die entsprechenden Richtlinien in kompakter Form – dem jeweiligen Betriebstyp zugeordnet:
Allgemeine Landwirtschaft (mit und ohne Tierhaltung, inkl. Dauerkulturen, Bienen)
- a) Unverarbeitete Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, einschließlich Saatgut und anderes Pflanzenvermehrungsmaterial
- b) Tiere und unverarbeitete tierische Erzeugnisse
BIOS-Richtlinien Landwirtschaft (neu 2024)
BIOS-Richtlinien Imkerei (neu 2024)
Aquakultur – Fischzucht
- c) Algen und unverarbeitete Aquakulturerzeugnisse
Verarbeitungsprodukte – Direktvermarktung
- d) verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, einschließlich Aquakulturerzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind
BIOS-Richtlinien Landwirtschaft (neu 2024)
Futtermittel – Handel – Verarbeitung
- e) Futtermittel
Richtlinien Futtermittel (Auszug aus dem BMK)
Weinbau – Kellerei
- f) Wein
Richtlinien Herstellung von Bio-Wein
Sonstige Spezialprodukte
(Bienenwachs, Felle, Wolle, Aromaöle, Hydrolate, Kräutersalz, Zuckermais, u.a.)
- g) andere in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/848 aufgeführte Erzeugnisse oder nicht durch die vorstehenden Kategorien erfasste Erzeugnisse