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ab 2023: VIS-Antrag bei Zukauf von konv. Tieren verpflichtend!

Für den Zukauf bestimmter konventioneller Tiere (z.B. Zuchtstier) galten bis 2022 allgemeine Ausnahmeregelungen.

Seit 01.01.2023 ist dafür nun jedoch ein Vorab-Antrag erforderlich:

Der Zukauf von konv. Jungtieren, ausgewachsenen männlichen Tieren und nulliparen weiblichen Tieren bis 10% (Rinder, Pferde) bzw. 20 % (Schweine, Schafe, Ziegen, Geweihträger, Lamas, Alpakas, Kaninchen) zu Zuchtzwecken ist nur mehr mit einem Antrag über VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) möglich. Zuerst muss über die Bio-Tierdatenbank für Rinder, Schafe, Ziegen www.almmarkt.com bzw. für Schweine www.pig.at eine „Nichtverfügbarkeitsbestätigung“ heruntergeladen werden und dann unter portal.statistik.at der jeweilige Antrag vollständig ausgefüllt und abgeschickt werden.

Folgende Anträge sind verfügbar:

Ohne genehmigten Antrag ist einTierzukauf von konv. Zuchttieren nicht zulässig!

 Ausnahmen:

  • für konv. Zuchttiere von gefährdeten Nutztierrassen laut ÖPUL und für Königinnen und Schwärme (20%)in der Bienenhaltung ist kein VIS Antrag notwendig.
  • Ersatzkälber in der Mutterkuhhaltung
  • Eigenbedarfstiere dürfen weiterhin ohne Ansuchen auch konventionell zugekauft werden, hier ist aber die erlaubte Stückzahl zu beachten.

Bei Fragen zur Antragstellung bzw. Ihrem Zugang zum VIS-System steht eine VIS Hotline zur Verfügung:
01 / 71128-8100
(erreichbar Mo-Fr 8-12 Uhr).