Für den Zukauf bestimmter konventioneller Tiere (z.B. Zuchtstier) galten bis 2022 allgemeine Ausnahmeregelungen.
Seit 01.01.2023 ist dafür nun jedoch ein Vorab-Antrag erforderlich:
Der Zukauf von konv. Jungtieren, ausgewachsenen männlichen Tieren und nulliparen weiblichen Tieren bis 10% (Rinder, Pferde) bzw. 20 % (Schweine, Schafe, Ziegen, Geweihträger, Lamas, Alpakas, Kaninchen) zu Zuchtzwecken ist nur mehr mit einem Antrag über VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) möglich. Zuerst muss über die Bio-Tierdatenbank für Rinder, Schafe, Ziegen www.almmarkt.com bzw. für Schweine www.pig.at eine „Nichtverfügbarkeitsbestätigung“ heruntergeladen werden und dann unter portal.statistik.at der jeweilige Antrag vollständig ausgefüllt und abgeschickt werden.
Folgende Anträge sind verfügbar:
- Jungtiere für den erstmaligen Bestandsaufbau (NBIO_JT)
- Männliche Tiere für die Bestandserneuerung (NBIO_MT)
- Weibliche Tiere für die Bestandserneuerung (NBIO_WT)
- Weibliche Tiere für die Bestandserweiterung bei erheblicher Haltungsvergrößerung (NBIO_WA)
- Weibliche Tiere für die Bestandserweiterung bei Rassenumstellung (NBIO_WB)
- Weibliche Tiere zum Aufbau eines neuen Produktionszweiges (NBIO_WC)
- Küken für den Aufbau oder die Erneuerung eines Bestands (NBIO_KU)
(Achtung: Auch für konv. Küken von Legehennen von seltenen Rassen, Weidegänse, Pekingenten ist ein VIS Antrag notwendig!
Ohne genehmigten Antrag ist einTierzukauf von konv. Zuchttieren nicht zulässig!
Ausnahmen:
- für konv. Zuchttiere von gefährdeten Nutztierrassen laut ÖPUL und für Königinnen und Schwärme (20%)in der Bienenhaltung ist kein VIS Antrag notwendig.
- Ersatzkälber in der Mutterkuhhaltung
- Eigenbedarfstiere dürfen weiterhin ohne Ansuchen auch konventionell zugekauft werden, hier ist aber die erlaubte Stückzahl zu beachten.
Bei Fragen zur Antragstellung bzw. Ihrem Zugang zum VIS-System steht eine VIS Hotline zur Verfügung:
01 / 71128-8100 (erreichbar Mo-Fr 8-12 Uhr).